Alle reden von der
Informationssicherheit, aber was ist denn „Das“ ?
Fangen wir mit dem Einfachsten an.
11. die Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Hardware unter
den Bedingungen der höheren Anforderungen der
Informationssicherheit.
12. die Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Software
13. die Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Software unter
den Bedingungen der höheren Anforderungen der
Informationssicherheit.
14. Die Sicherheitsproblematik bei „Fernwartung“ der
Software durch Dritte. Ein sehr problematische Ereignis. Da
zusätzliche Anforderungen sich aus dem „möglichen Zugriff“
auf die Informationen durch den mit der Fernwartung
Beauftragtem und dem Aspekt der Übermittlung von
Softwarekomponenten über Dritte. (offene Übertragung)
15. Die Wirkungen von „Standardschutzprogrammen“ und ihre
eventuellen Folgen
16. Die Kommunikation zwischen der Außenwelt und dem
internen Informationssystem. Die Schnittstelle zwischen dem
internen Informationssystem und den externen Übertragungs-
oder Kommunikationskanälen aller Arten von
Kommunikationsbeziehungen unter dem Aspekt der
Informationssicherheit ( die „Brandmauer“ ist dafür nicht
geeignet ).
17. Die Informationssicherheit unter dem Aspekt der
baulichen und anderer rechtlicher Bestimmungen zum Betrieb
der Informationssysteme ( Wechselwirkung Informationssystem
und Peripherie ).
18. Die aktive und passive Beeinflussung des
Informationssystems durch Dritte. Gezielte Gewinnung von
Informationen.
19. Die aktive oder passive Nutzung gezielt implementierter
Softwarekomponenten oder Hardwarekomponenten mit dualer
Verwendungsmöglichkeit. Dabei ist dem Anwender nur eine
Komponente bekannt.
20. Die Nutzung intelligenter Methoden zur aktiven
Informationsgewinnung durch Nutzung von
Kommunikationskanälen der verschiedensten Art. Aktuelle
Informationen werden aus dem Informationssystem gesteuert
gelesen oder anderweitig benutzt. Aus Gründen, das der
Dritte seine lukrative Quelle nicht versieden lassen will,
werden keine Aktivitäten zur Zerstörung oder Verfälschung
von Informationen durchgeführt.
Zusätzliche Sicherungsanforderungen ergeben sich beim
Einsatz von Sicherheitssystemen
21. Die besonderen Schutzanforderungen beim Einsatz von
„Verschlüsselungs- oder Chiffriersystemen“ auf der Grundlage
von Softwarekomponenten sie sind unbedingt erforderlich.
Sollten keine entsprechende Restriktionen durch den
Herausgeber derartige Verfahren gemacht worden sein, so
handelt es sich in der Regel um Verfahren für
„unklassifizierte Informationen“. Verstehen Sie unter
klassifizierten Informationen, derartige Informationen für
die der Gesetzgeber einen bestimmten Schutz vorschreibt. Wie
zum Beispiel, die Einstufung „Verschlusssache – Nur für den
Dienstgebrauch“, der untersten Stufe der
Geheimhaltungsnomenklatura.
22. Die besonderen Anforderungen beim Einsatz von
„Verschlüsselungs- oder Chiffriersystemen“ auf der Grundlage
von Hardwarekomponenten.
23. Hohe und Höchste Anforderungen an die Sicherheit von
„Schlüsselmitteln“ oder „schlüsselerzeugenden Algorithmen“.
Die Sicherheit derartiger Systeme wird nur durch die
Sicherheit der Schlüssel bestimmt. Die
Verschlüsselungssysteme wie DES, AES oder RSA kennt jeder
Dritte. Leider gehören die Verfahren heute zu den „alternden
Schutzmechanismen“ die nur sehr bedingt, den heutigen
Anforderungen gerecht werden können. Doch sie haben nur eine
geringe Sicherheit. Sie wurden von den Herausgebern als
nicht klassifiziert eingestuft. D.h. sie wurden nicht für
die Sicherheit klassifizierter Informationen zugelassen.
Falls Sie Zweifel haben, so lesen Sie die Dokumente des
Herausgebers. Einige finden Sie auch auf den Seiten unter
der Rubrik Fachberichte bzw. Verschlüsselung.